Hochschulwahlen: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Der Wahlzeitraum wird durch das Studierendenparlament beschlossen. Traditionell wird bei einer Urnenwahl in der letzten Mai-Woche gewählt. | ||
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+ | Die Wahlbekanntmachung läutet den eigentlichen Wahlprozess ein. Spätestens 42 Tage vor Beginn des Wahlzeitraums wird die Wahlbekanntmachung in hochschulüblicher Weise bekanntgegeben. Dies geschieht meistens durch Aushang an den Pinnwänden innerhalb der Hochschule und durch Veröffentlichung im [[Lernraum]] des Studierendenparlaments. Auch bekommen in der Regel alle Studierenden eine Benachrichtigung per Mail an ihre stud.th-Mail zugesandt. | ||
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+ | Nach Verkündung der Wahlbekanntmachung beginnt der Aufstellungszeitraum. In diesem können sich alle Wahlberechtigten für ein oder mehrere Gremien aufstellen lassen. Der Aufstellungszeitraum endet 14 Tage vor Beginn des Wahlzeitraums. | ||
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+ | Um sich aufstellen zu lassen, befindet sich im Lernraum des Studierendenparlaments ein Aufstellungsformular, welches auszufüllen ist und vor Ende des Aufstellungszeitraums im AStA-Sekretariat oder bei der Wahlleitung einzureichen ist. Um für ein Gremium kandidieren zu können, werden mind. drei Unterstützer*innen benötigt. Bei einer Kandidatur zu einer Fachschaftsvertretung müssen diese der selben [[Fachschaft]] angehören, bei einer Kandidatur zum Studierendenparlament können alle Wahlberechtigten als Unterstützer*innen auftreten. | ||
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+ | Die Wahlleitung stellt allen Kandidat*innen Steckbriefformulare zur Verfügung, welche durch die Kandidat*innen ausgefüllt und im Lernraum und durch Aushang in der Hochschule allen Studierenden zugänglich gemacht werden, um den Studierenden die Möglichkeit zu bieten sich zu informieren. Weitere Kandat*innen-Werbung obliegt den einzelnen Kandidat*innen, ebenso ist für den Wahlkampf jede*r eigenverantwortlich. | ||
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+ | Auch wenn der Wahlkampf durch die Kandidat*innen eigenverantwortlich geführt wird, versuchen die studentischen Gremien jedes Jahr über verschiedene Kanäle die Hochschulwahl zu bewerben und die Studierenden zum Wählen zu animieren. | ||
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+ | ====Wahlgegenstand==== | ||
+ | Gewählt werden die Mitglieder in den [[Fachschaft|Fachschaftsvertretungen]] (jeweils 9) und die Mitglieder im [[Studierendenparlament]] (19 Stück). Alle Wahlberechtigten haben höchstens so viele Stimmen, wie Plätze in dem jeweiligen Gremium zu vergeben sind ohne das Recht der Stimmenhäufung. | ||
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+ | Gewählt sind die Kandidat*innen, die die meisten Stimmen auf sich vereinen konnten. | ||
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+ | ====Wahlverfahren==== | ||
+ | Die Wahl erfolgt als Urnenwahl mit der Möglichkeit der Briefwahl auf Antrag. Durch Beschluss des Studierendenparlaments kann die Wahl als Briefwahl durchgeführt werden, dies muss dann über die Wahlbekanntmachung mitgeteilt werden. Von der Möglichkeit einer Briefwahl wurde sowohl 2020, als auch 2021 Gebrauch gemacht, da die angespannte Pandemielage SARS-Covid-19 eine Urnenwahl nicht ermöglichte. | ||
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+ | ==Nach der Wahl== | ||
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+ | ====Wahlauszählung==== | ||
+ | Der Termin und der Ort für die Wahlauszählung wird durch die Wahlleitung festgelegt und in der Wahlbekanntmachung veröffentlicht. Die Stimmauszählung wird von der Wahlleitung beaufsichtigt und durch die Mitglieder des Wahlausschusses, sowie weiterer freiwillige Helfer*innen durchgeführt. Die Auszählung findet hochschulöffentlich statt, sodass alle Wahlberechtigten die Möglichkeit haben, dieser beizuwohnen. | ||
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+ | ====Konstituierenden Sitzungen==== | ||
+ | Die Wahlleitung läd spätestens zum 10. Tag der Vorlesungszeit der neuen Amtszeit zur konstituierenden Sitzung des neuen Studierendenparlament ein. Zu dieser werden alle Studierenden der TH Lübeck eingeladen. Wahlleitung leitet diese Sitzung, bis das neue Studierendenparlament aus ihrer Mitte eine*n Präsident*in gewählt hat und diese*r die Sitzungsleitung übernimmt. Ebenfalls auf der konstituierenden Sitzung gewählt werden die Mitglieder des Allgemeinen Studierendenausschusses. | ||
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+ | Die Amtszeit beginnt in der Regel am 01. Juni und beträgt ein Jahr. | ||
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+ | ==Wahlbeteiligung== | ||
+ | Die Wahlbeteiligung an der Hochschulwahl ist leider erschreckend gering. Hier aufgelistet wird die Wahlbeteiligung zur Wahl des Studierendenparlaments: | ||
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+ | <small>*in diesen Jahren fand keine Wahl zum Studierendenparlament statt, da weniger Kandidat*innen angetreten sind, als Plätze im Studierendenparlament vorhanden</small> |
Aktuelle Version vom 11. April 2022, 13:27 Uhr
Die Hochschulwahlen dienen der Bestimmung der studentischen Vertreter in den studentischen Gremien und Hochschulgremien. Die Wahl findet jedes Jahr im Mai statt. Der Termin wird durch das Studierendenparlament in Absprache mit der Wahlleitung festgelegt.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Bei der Hochschulwahl muss unterschieden werden in die Wahl der studentischen Vertreter*innen in die Hochschulgremien (Senat, Konvent) und der studentischen Hochschulwahl, in der die studentischen Gremien gewählt werden.
Während die Wahl zu den Hochschulgremien durch die TH Lübeck geregelt und organisiert wird, obliegt dies bei der studentischen Hochschulwahl alles der Studierendenschaft. So gibt sich die Studierendenschaft eine eigene Wahlordnung, die durch das StuPa erlassen wird. In dieser Wahlordnung ist auch geregelt, dass die Hochschulwahl nach dem Grundsatz der personalisierten Verhältniswahl abläuft. Natürlich gelten bei den Hochschulwahlen die Grundsätze einer allgemeinen, freien, unmittelbaren, gleichen und geheimen Wahl. So sind bei der Wahl alle ordentlich immatrikulierten Studierenden sowohl wählbar als auch wahlberechtigt.
Vor der Wahl
Wahl der Wahlleitung
Die studentische Hochschulwahl beginnt mit der Wahl der Wahlleitung durch das Studierendenparlament. Dies erfolgt meistens im Dezember oder Januar. Die Wahlleitung wird mit einfacher Mehrheit durch das StuPa gewählt.
Als Wahlleitung dürfen sich alle Studierende der Technischen Hochschule Lübeck aufstellen lassen, die nicht vorhaben für einen Posten im Studierendenparlament oder in einer Fachschaftsvertretung zu kandidieren.
Die Wahlleitung hat die Aufgabe, die Wahl zu organisieren und zu überwachen. Dazu gehören die Vorbereitung, die Durchführung und der Abschluss der Wahl. Auch lädt die Wahlleitung zur konstiuierenden Sitzung des StuPas ein und leitet diese bis ein*e neue*r Präsident*in gewählt wurde.
Wahlzeitraum
Der Wahlzeitraum wird durch das Studierendenparlament beschlossen. Traditionell wird bei einer Urnenwahl in der letzten Mai-Woche gewählt.
Wahlbekanntmachung
Die Wahlbekanntmachung läutet den eigentlichen Wahlprozess ein. Spätestens 42 Tage vor Beginn des Wahlzeitraums wird die Wahlbekanntmachung in hochschulüblicher Weise bekanntgegeben. Dies geschieht meistens durch Aushang an den Pinnwänden innerhalb der Hochschule und durch Veröffentlichung im Lernraum des Studierendenparlaments. Auch bekommen in der Regel alle Studierenden eine Benachrichtigung per Mail an ihre stud.th-Mail zugesandt.
Aufstellung der Kandidat*innen
Nach Verkündung der Wahlbekanntmachung beginnt der Aufstellungszeitraum. In diesem können sich alle Wahlberechtigten für ein oder mehrere Gremien aufstellen lassen. Der Aufstellungszeitraum endet 14 Tage vor Beginn des Wahlzeitraums.
Um sich aufstellen zu lassen, befindet sich im Lernraum des Studierendenparlaments ein Aufstellungsformular, welches auszufüllen ist und vor Ende des Aufstellungszeitraums im AStA-Sekretariat oder bei der Wahlleitung einzureichen ist. Um für ein Gremium kandidieren zu können, werden mind. drei Unterstützer*innen benötigt. Bei einer Kandidatur zu einer Fachschaftsvertretung müssen diese der selben Fachschaft angehören, bei einer Kandidatur zum Studierendenparlament können alle Wahlberechtigten als Unterstützer*innen auftreten.
Nach dem Ende des Aufstellungszeitraums werden alle eingegangenen Aufstellungsvorschläge durch die Wahlleitung und den Wahlausschuss auf Richtigkeit und Wählbarkeit geprüft und anschließend zur Wahl zugelassen oder abgelehnt.
Meistens wird eine Übersicht über die Kandidat*innen durch die Wahlleitung nach der Prüfung veröffentlicht.
Wahlkampf und Entscheidungshilfen
Die Wahlleitung stellt allen Kandidat*innen Steckbriefformulare zur Verfügung, welche durch die Kandidat*innen ausgefüllt und im Lernraum und durch Aushang in der Hochschule allen Studierenden zugänglich gemacht werden, um den Studierenden die Möglichkeit zu bieten sich zu informieren. Weitere Kandat*innen-Werbung obliegt den einzelnen Kandidat*innen, ebenso ist für den Wahlkampf jede*r eigenverantwortlich.
Wahlwerbung
Auch wenn der Wahlkampf durch die Kandidat*innen eigenverantwortlich geführt wird, versuchen die studentischen Gremien jedes Jahr über verschiedene Kanäle die Hochschulwahl zu bewerben und die Studierenden zum Wählen zu animieren.
Ablauf
Wahlgegenstand
Gewählt werden die Mitglieder in den Fachschaftsvertretungen (jeweils 9) und die Mitglieder im Studierendenparlament (19 Stück). Alle Wahlberechtigten haben höchstens so viele Stimmen, wie Plätze in dem jeweiligen Gremium zu vergeben sind ohne das Recht der Stimmenhäufung.
Gewählt sind die Kandidat*innen, die die meisten Stimmen auf sich vereinen konnten.
Wahlverfahren
Die Wahl erfolgt als Urnenwahl mit der Möglichkeit der Briefwahl auf Antrag. Durch Beschluss des Studierendenparlaments kann die Wahl als Briefwahl durchgeführt werden, dies muss dann über die Wahlbekanntmachung mitgeteilt werden. Von der Möglichkeit einer Briefwahl wurde sowohl 2020, als auch 2021 Gebrauch gemacht, da die angespannte Pandemielage SARS-Covid-19 eine Urnenwahl nicht ermöglichte.
Nach der Wahl
Wahlauszählung
Der Termin und der Ort für die Wahlauszählung wird durch die Wahlleitung festgelegt und in der Wahlbekanntmachung veröffentlicht. Die Stimmauszählung wird von der Wahlleitung beaufsichtigt und durch die Mitglieder des Wahlausschusses, sowie weiterer freiwillige Helfer*innen durchgeführt. Die Auszählung findet hochschulöffentlich statt, sodass alle Wahlberechtigten die Möglichkeit haben, dieser beizuwohnen.
Konstituierenden Sitzungen
Die Wahlleitung läd spätestens zum 10. Tag der Vorlesungszeit der neuen Amtszeit zur konstituierenden Sitzung des neuen Studierendenparlament ein. Zu dieser werden alle Studierenden der TH Lübeck eingeladen. Wahlleitung leitet diese Sitzung, bis das neue Studierendenparlament aus ihrer Mitte eine*n Präsident*in gewählt hat und diese*r die Sitzungsleitung übernimmt. Ebenfalls auf der konstituierenden Sitzung gewählt werden die Mitglieder des Allgemeinen Studierendenausschusses.
Die Amtszeit beginnt in der Regel am 01. Juni und beträgt ein Jahr.
Wahlbeteiligung
Die Wahlbeteiligung an der Hochschulwahl ist leider erschreckend gering. Hier aufgelistet wird die Wahlbeteiligung zur Wahl des Studierendenparlaments:
Jahr | Wahlbeteiligung |
---|---|
2022 | |
2021 | 10,59 % |
2020 | 9,35 % |
2019 | 14,07 % |
2018 | ---* |
2017 | ---* |
2016 | 15,28 % |
2015 | 16,65 % |
2014 | 19,29 % |
2013 | 7,50 % |
2012 | 17,50 % |
2011 | 8,39 % |
2010 | 12,45 % |
*in diesen Jahren fand keine Wahl zum Studierendenparlament statt, da weniger Kandidat*innen angetreten sind, als Plätze im Studierendenparlament vorhanden