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Konvent

Der Konvent ist das höchste Hochschulgremium in einem Fachbereich.

Aufgaben des Konventes

Vgl. § 29 Hochschulgesetz Schleswig-Holstein

Der Fachbereichskonvent berät und entscheidet in allen Angelegenheiten des Fachbereichs

Der Konvent entscheidet z.B. über die Studien- und Prüfungsordnungen, die Berufung von Professor*innen und den über den Haushalt des Fachbereichs.

Da viele Entscheidungen einer Vorbereitung bedürfen bildet der Konvent diverse Auschüsse, wie Berufungsauschüsse für die Neuberufung von Professor*innen, oder Studiengangsausschüsse, in denen die fachlichen Belange der einzelnen Studiengänge besprochen werden. Besonders hier haben Studierende die besten Möglichlkeiten Einfluss zu nehmen.

Er wählt die Dekan*innen, die Prodekan*innen sowie die Vertrauensprofessor*innen.

Zusammensetzung

  • Dekan*in
  • 11 Professor*innen
  • 4 Studierende
  • 4 wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
  • 2 Mitarbeiter*in der Gruppe "Technik und Verwaltung"