Konvent: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 6. April 2021, 14:36 Uhr
Der Konvent ist das höchste Hochschulgremium in einem Fachbereich.
Aufgaben des Konventes
Vgl. § 29 Hochschulgesetz Schleswig-Holstein
Der Fachbereichskonvent berät und entscheidet in allen Angelegenheiten des Fachbereichs
Der Konvent entscheidet z.B. über die Studien- und Prüfungsordnungen, die Berufung von Professor*innen und den über den Haushalt des Fachbereichs.
Da viele Entscheidungen einer Vorbereitung bedürfen bildet der Konvent diverse Auschüsse, wie Berufungsauschüsse für die Neuberufung von Professor*innen, oder Studiengangsausschüsse, in denen die fachlichen Belange der einzelnen Studiengänge besprochen werden. Besonders hier haben Studierende die besten Möglichlkeiten Einfluss zu nehmen.
Er wählt die Dekan*innen, die Prodekan*innen sowie die Vertrauensprofessor*innen.
Zusammensetzung
- Dekan*in
- 11 Professor*innen
- 4 Studierende
- 4 wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
- 2 Mitarbeiter*in der Gruppe "Technik und Verwaltung"