Senat: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Senat ist das wichtigste Beschlussorgan, denn hier muss alles, was die Hochschule betrifft, verabschiedet werden. Da sich aber nicht jedes Senatsmitglied in allen Angelegenheiten auskennen kann, wählt der Senat diverse Ausschüsse, in denen die Themen bearbeitet werden. Die Ergebnisse werden dem Senat zur Beschlussfassung vorgelegt. Merke: Ausschussarbeit ist wichtig, da hier die eigentlichen Entscheidungen getroffen und Konzepte erarbeitet werden. Gerade hier bestehen auch für die Studierenden die besten Einflussmöglichkeiten, bspw. im [[Zentralen Studienausschuss]] oder im [[Haushalts- und Planungsausschuss]].
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Der Senat ist das höchste Hochschulgremium an der Technischen Hochschule Lübeck, zugeleich ist er auch das beschlussfassende Organ.
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Da sich aber nicht jedes Senatsmitglied in allen Angelegenheiten auskennen kann, wählt der Senat diverse Ausschüsse, in denen die Themen bearbeitet werden. Die Ergebnisse werden dem Senat zur Beschlussfassung vorgelegt. Daher ist die Ausschussarbeit sehr wichtig, da hier die eigentlichen Entscheidungen getroffen und Konzepte erarbeitet werden. Gerade hier bestehen auch für die Studierenden die besten Einflussmöglichkeiten.<br />
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==Aufgaben des Senates==
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Vgl. § 21 [http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=HSchulG+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true Schleswig-Holsteinischen Hochschulgesetzes]<blockquote>Der Senat beschließt die Verfassung der Hochschule, Satzungen der Hochschule - soweit im Hochschulgesetz nicht anders bestimmt -, den Haushaltsplan der Hochschule, den Struktur- und Entwicklungsplan sowie Grundsätze für die Verteilung der Finanz- und Sachmittel.</blockquote>Er trifft Entscheidungen über Forschungsschwerpunkte der Hochschule und nimmt Stellung zu dem Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarungen, zu Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen, zu Prüfungsordnungen der Fachbereiche und zu besonderen Forschungsprojekten.
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Er wählt die Präsident*in, die Vizepräsident*innen sowie die Kanzler*in.
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Der Senat kann zur Vorbereitung seiner Beschlüsse beratende Ausschüsse bilden; er muss als zentrale Ausschüsse einen Studienausschuss, einen Ausschuss für Forschungs- und Wissenstransfer, einen Haushalts- und Planungsausschuss sowie einen Gleichstellungsausschuss einrichten.
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==Zusammensetzung des Senates==
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Der Senat setzt sich wie folgt zusammen:
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*Dekan*innen der Fachbereiche
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*Vorsitzende der Personalräte
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*1. Vorsitzende*r des AStA
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*Gleichstellungsbeauftragte
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*<span dir="none">Beauftragte*r des Präsidiums für Digitale Lehre</span>
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*<span dir="none">Beauftragte*r des Präsidiums für Wissenschaftsethik und Technologiefolgenabschätzung</span>
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==Ausschüsse des Senates==
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*Zentraler Studienausschuss
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*Haushalts- und Planungsausschuss
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*Ausschuss für Forschungs- und Wissenstransfer
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*Gleichstellungsausschuss
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*Ethikkommission

Version vom 5. April 2021, 18:18 Uhr

Der Senat ist das höchste Hochschulgremium an der Technischen Hochschule Lübeck, zugeleich ist er auch das beschlussfassende Organ.

Da sich aber nicht jedes Senatsmitglied in allen Angelegenheiten auskennen kann, wählt der Senat diverse Ausschüsse, in denen die Themen bearbeitet werden. Die Ergebnisse werden dem Senat zur Beschlussfassung vorgelegt. Daher ist die Ausschussarbeit sehr wichtig, da hier die eigentlichen Entscheidungen getroffen und Konzepte erarbeitet werden. Gerade hier bestehen auch für die Studierenden die besten Einflussmöglichkeiten.

Aufgaben des Senates

Vgl. § 21 Schleswig-Holsteinischen Hochschulgesetzes

Der Senat beschließt die Verfassung der Hochschule, Satzungen der Hochschule - soweit im Hochschulgesetz nicht anders bestimmt -, den Haushaltsplan der Hochschule, den Struktur- und Entwicklungsplan sowie Grundsätze für die Verteilung der Finanz- und Sachmittel.

Er trifft Entscheidungen über Forschungsschwerpunkte der Hochschule und nimmt Stellung zu dem Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarungen, zu Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen, zu Prüfungsordnungen der Fachbereiche und zu besonderen Forschungsprojekten.

Er wählt die Präsident*in, die Vizepräsident*innen sowie die Kanzler*in.

Der Senat kann zur Vorbereitung seiner Beschlüsse beratende Ausschüsse bilden; er muss als zentrale Ausschüsse einen Studienausschuss, einen Ausschuss für Forschungs- und Wissenstransfer, einen Haushalts- und Planungsausschuss sowie einen Gleichstellungsausschuss einrichten.

Zusammensetzung des Senates

Der Senat setzt sich wie folgt zusammen:

Mit Stimmrecht:

  • 12 Professor*innen
  • 4 Studierende
  • 4 wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
  • 3 Mitglieder der Gruppe "Technik und Verwaltung"

Mit Antragsrecht und beratender Stimme:

  • Präsident*in
  • Vizepräsident*innen
  • Kanzler*in
  • Dekan*innen der Fachbereiche
  • Vorsitzende der Personalräte
  • Vertrauensperson der Schwerbehinderten
  • 1. Vorsitzende*r des AStA
  • Gleichstellungsbeauftragte
  • Beauftragte*r des Präsidiums für Digitale Lehre
  • Beauftragte*r des Präsidiums für Wissenschaftsethik und Technologiefolgenabschätzung

Ausschüsse des Senates

  • Zentraler Studienausschuss
  • Haushalts- und Planungsausschuss
  • Ausschuss für Forschungs- und Wissenstransfer
  • Gleichstellungsausschuss
  • Ethikkommission