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Der Konvent ist das höchste [[Hochschulgremien|Hochschulgremium]] in einem Fachbereich.
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==Aufgaben des Konventes==
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Vgl. § 29 Hochschulgesetz Schleswig-Holstein<blockquote>Der Fachbereichskonvent berät und entscheidet in allen Angelegenheiten des Fachbereichs</blockquote>Der Konvent entscheidet z.B. über die Studien- und Prüfungsordnungen, die Berufung von Professor*innen und den über den Haushalt des Fachbereichs.
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Da viele Entscheidungen einer Vorbereitung bedürfen bildet der Konvent diverse Auschüsse, wie Berufungsauschüsse für die Neuberufung von Professor*innen, oder Studiengangsausschüsse, in denen die fachlichen Belange der einzelnen Studiengänge besprochen werden. Besonders hier haben Studierende die besten Möglichlkeiten Einfluss zu nehmen.
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Er wählt die Dekan*innen, die Prodekan*innen sowie die Vertrauensprofessor*innen.
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==Zusammensetzung==
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*Dekan*in
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*11 Professor*innen
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*4 Studierende
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*4 wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
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*2 Mitarbeiter*in der Gruppe "Technik und Verwaltung"

Aktuelle Version vom 6. April 2021, 14:36 Uhr

Der Konvent ist das höchste Hochschulgremium in einem Fachbereich.

Aufgaben des Konventes

Vgl. § 29 Hochschulgesetz Schleswig-Holstein

Der Fachbereichskonvent berät und entscheidet in allen Angelegenheiten des Fachbereichs

Der Konvent entscheidet z.B. über die Studien- und Prüfungsordnungen, die Berufung von Professor*innen und den über den Haushalt des Fachbereichs.

Da viele Entscheidungen einer Vorbereitung bedürfen bildet der Konvent diverse Auschüsse, wie Berufungsauschüsse für die Neuberufung von Professor*innen, oder Studiengangsausschüsse, in denen die fachlichen Belange der einzelnen Studiengänge besprochen werden. Besonders hier haben Studierende die besten Möglichlkeiten Einfluss zu nehmen.

Er wählt die Dekan*innen, die Prodekan*innen sowie die Vertrauensprofessor*innen.

Zusammensetzung

  • Dekan*in
  • 11 Professor*innen
  • 4 Studierende
  • 4 wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
  • 2 Mitarbeiter*in der Gruppe "Technik und Verwaltung"