Hochschulwahlen: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei der Hochschulwahl muss unterschieden werden in die Wahl der studentischen Vertreter*innen in die Hochschulgremien (Senat, Konvent) und der studentischen Hochschulwahl, in der die studentischen Gremien gewählt werden.
 
Bei der Hochschulwahl muss unterschieden werden in die Wahl der studentischen Vertreter*innen in die Hochschulgremien (Senat, Konvent) und der studentischen Hochschulwahl, in der die studentischen Gremien gewählt werden.
  
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Version vom 4. April 2021, 13:00 Uhr

Die Hochschulwahlen dienen der Bestimmung der studentischen Vertrerter in den studentischen Gremien und Hochschulgremien. Die Wahl findet jedes Jahr im Mai statt. Der Termin wird durch das Studierendenparlament in Absprache mit der Wahlleitung festgelegt.


Allgemeines

Bei der Hochschulwahl muss unterschieden werden in die Wahl der studentischen Vertreter*innen in die Hochschulgremien (Senat, Konvent) und der studentischen Hochschulwahl, in der die studentischen Gremien gewählt werden.


Während die Wahl zu den Hochschulgremien durch die TH Lübeck geregelt und organisiert wird, ob liegt dies bei der studentischen Hochschulwahl alles der Studierendenschaft. So gibt sich die Studierendenschaft eine eigene Wahlordnung, die durch das StuPa erlassen wird. In dieser Wahlordnung ist auch geregelt, dass die nach dem Grundsatz der personalisierten Verhältniswahl abläuft. Natürlich gelten bei den Hochschulwahlen die Grundsätze einer allgemeinen, freien, unmittelbaren, gleichen und geheimen Wahl. So ist bei der Wahl alle ordentlich immatrikulierte Studierende sowohl wählbar, als auch wahlberechtigt.

Vor der Wahl

Wahl der Wahlleitung

Die studentische Hochschulwahl beginnt mit der Wahl der Wahlleitung durch das Studierendenparlament. Dies erfolgt meistens im Dezember oder Januar. Die Wahlleitung wird mit einfacher Mehrheit durch das StuPa gewählt.

Als Wahlleitung dürfen sich alle Studierende der Technischen Hochschule Lübeck aufstellen lassen, die nicht vorhaben für einen Posten im Studierendenparlament oder in einer Fachschaftsvertretung zu kandidieren.

Die Wahlleitung hat die Aufgabe, die Wahl zu organisieren und zu überwachen. Dazu gehört die Vorbereitung, die Durchführung und den Abschluss der Wahl. Auch lädt die Wahlleitung zur konstiuierenden Sitzung des StuPas ein und leitet diese bis ein*e neue*r Präsident*in gewählt wurde.

Wahlzeitraum

Der Wahlzeitraum wird durch das Studierendenparlament beschlossen. Traditionell wird bei einer Urnenwahl in der letzten Mai-Woche gewählt.

Wahlbekanntmachung

Die Wahlbekanntmachung leutet den eigentlichen Wahlprozess ein. Spätestens 42. Tage vor Beginn des Wahlzeitraums wird die Wahlbekanntmachung in hochschulüblicher Weise bekannt gemacht. Dies geschieht meistens durch Aushang an den Pinnwänden innerhalb der Hochschule und durch Veröffentlichung im Lernraum des Studierendenparlaments. Auch bekommen in der Regel alle Studierende eine Benachrichtigung per Mail an ihre Stud.-Mail zugesand.

Aufstellung der Kandidat*innen

Nach Verkündung der Wahlbekanntmachung beginnt der Aufstellungszeitraum. In diesem können sich alle Wahlberechtigten für ein oder mehrer Gremien aufstellen lassen. Der Aufstellungszeitraum endet 14 Tage vor Beginn des Wahlzeitraums.

Um sich aufstellen zulassen befindet sich im Lernraum des Studierendenparlament ein Aufstellungsformular, welches auszufüllen ist und vor Ende des Aufstellungszeitraums im AStA-Sekretariat oder bei der Wahlleitung einzureichen ist. Um für ein Gremium kandidieren zu können, werden mind. 3 Unterstützer*innen benötigt. Bei einer Kandidatur zu einer Fachschaftsvertretung müssen diese der selben Fachschaft angehören, bei einer Kandidatur zum Studierendenparlament können alle Wahlberechtigten als Unterstützer*innen auftreten.

Nach dem Ende des Aufstellungszeitraums werden alle eingegangenen Aufstellungsvorschläge druch die Wahlleitung und den Wahlausschuss auf Richtigkeit und Wählbarkeit geprüft und anschließend zur Wahl zugelassen oder abgelehnt.

Meistens wird eine Übersicht über die Kandidat*innen durch die Wahlleitung nach der Prüfung veröffentlicht.

Wahlkampf und Entscheidungshilfen

Die Wahlleitung stellt aber allen Kandidat*innen Steckbriefformulare zur Verfügung, welche durch die Kandidat*innen ausgefüllt und im Lernraum und durch Aushang an der Hochschule allen Studierenden zugänglich gemacht werden, um den Studierenden die Möglichkeit zu bieten sich zu informieren. Weitere Kandat*innen-Werbung obliegt den einzelnen Kandidat*innen, ebenso ist für den Wahlkampf jede*r eigenverantwortlich.

Wahlwerbung

Auch wenn der Wahlkampf durch die Kandidat*innen eigenverantwortlich geführt wird, versuchen die studentischen Gremien jedes Jahr über verschiedene Känäle die Hochschulwahl zu bewerben und die Studierenden zum wählen zu animieren.

Ablauf

Wahlgegenstand

Gewählt werden die Mitglieder in den Fachschaftsvertretungen (jeweils 9) und die Mitglieder im Studierendenparlament (19 Stück). Alle Wahlberechtigten haben höchstens so viele Stimmen, wie Plätze in dem jeweiligen Gremium zu vergeben sind ohne das Recht der Stimmenhäufung.

Gewählt sind die Kandidat*innen die, die meisten Stimmen auf sich vereinen können.

Wahlverfahren

Die Wahl erfolgt als Urnenwahl mit der Möglichkeit der Briefwahl auf Antrag. Durch Beschluss des Studierendenparlaments kann die Wahl als Briefwahl durchgeführt werden, dies muss dann über die Wahlbekanntmachung mitgeteilt werden. Von der Möglichkeit einer Briefwahl wurde sowohl 2020, als auch 2021 gebrauch gemacht, da die angespannte Pandemielage SARS-Covid-19 eine Urnenwahl nicht ermöglichte.

Nach der Wahl

Wahlauszählung

Der Termin und der Ort für die Wahlauszählung wird durch die Wahlleitung festgelegt und in der Wahlbekanntmachung veröffentlicht. Die Stimmauszählung wird von der Wahlleitung beaufsichtigt und durch die Mitglieder des Wahlausschusses, sowie weitere freiwillige Helfer durchgeführt. Die Auszählung findet hochschulöffentlich statt, sodass alle Wahlberechtigten die Möglichkeit haben dieser beizuwohnen.

Konstituierenden Sitzungen

Die Wahlleitung läd spätestens zum 10. Tag der Vorlesungszeit der neuen Amtszeit zur konstituierenden Sitzung des neuen Studierendenparlament ein. Zu dieser werden alle Studierenden der TH Lübeck eingeladen. Wahlleitung leitet diese Sitzung, bis das neue Studierendenparlament aus ihrer Mitte eine*n Präsident*in gewählt hat und diese*r die Sitzungsleitung übernimmt. Ebenfalls auf der konstituierenden Sitzung gewählt werden die Mitglieder des Allgemeinen Studierendenausschusses.

Die Amtszeit beginnt in der Regel am 01. Juni und beträgt ein Jahr.

Wahlbeteiligung

Die Wahlbeteiligung an der Hochschulwahl ist leider traditionell erschreckend gering. Hier aufgelistet wird die Wahlbeteiligung zur Wahl des Studierendenparlament.

Jahr Wahlbeteiligung
2021
2020 9,35 %
2019 14,07 %
2018 ---*
2017 ---*
2016 15,28 %
2015 16,65 %
2014 19,29 %
2013 7,50 %
2012 17,50 %
2011 8,39 %
2010 12,45 %

*in diesen Jahren fand keine Wahl zum Studierendenparlament statt, da weniger Kandidat*innen angetreten sind, als Plätze im Studierendenparlament vorhanden.