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Fachschaft

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Das Hochschulgesetz bietet dem Studierendenparlament die Möglichkeit die Studierendenschaft in verschiedene Fachschaften zugliedern.

[...]für die Studierenden eines Fachbereichs, eines oder mehrerer Studiengänge, Wahlfächer oder Studienabschnitte beschließen.

An der TH Lübeck wurde folgende Regelung getroffen:

Die  Fachschaften  werden  jeweils  von  den  Studierenden  des  betreffenden  Fachbereichs  der  Hochschule gebildet. Eine Mitgliedschaft in mehreren Fachschaften ist ausgeschlossen.

Die Fachschaften werden durch ein Kollegialorgan, den Fachschaftsvertretungen, vertreten. An der TH existieren folgende Fachschaftsvertretungen: