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Fachschaft

Das Hochschulgesetz bietet dem Studierendenparlament die Möglichkeit die Studierendenschaft in verschiedene Fachschaften zugliedern.

[...]für die Studierenden eines Fachbereichs, eines oder mehrerer Studiengänge, Wahlfächer oder Studienabschnitte beschließen.

An der TH Lübeck wurde folgende Regelung getroffen:

Die Fachschaften werden jeweils von den Studierenden des betreffenden Fachbereichs der Hochschule gebildet. Eine Mitgliedschaft in mehreren Fachschaften ist ausgeschlossen.

Die Fachschaften werden durch ein Kollegialorgan, den Fachschaftsvertretungen, vertreten. An der TH existieren folgende Fachschaftsvertretungen: