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Version vom 18:26, 4. Apr. 2021 von Sven Kessler
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Fachschaft
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- vor 3 Jahren zuletzt von Sven Kessler bearbeitet
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Version vom 4. April 2021, 18:26 Uhr von Svepe (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Das Hochschulgesetz bietet dem Studierendenparlament die Möglichkeit die Studierendenschaft in verschiedene Fachschaften zugliedern. [...]für die Studierend…“)
Das Hochschulgesetz bietet dem Studierendenparlament die Möglichkeit die Studierendenschaft in verschiedene Fachschaften zugliedern.
[...]für die Studierenden eines Fachbereichs, eines oder mehrerer Studiengänge, Wahlfächer oder Studienabschnitte beschließen.
An der TH Lübeck wurde folgende Regelung getroffen:
Die Fachschaften werden jeweils von den Studierenden des betreffenden Fachbereichs der Hochschule gebildet. Eine Mitgliedschaft in mehreren Fachschaften ist ausgeschlossen.
Die Fachschaften werden durch ein Kollegialorgan, den Fachschaftsvertretungen, vertreten. An der TH existieren folgende Fachschaftsvertretungen: