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Hochschulrat: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 5. April 2021, 12:47 Uhr
Die Hochschule bildet zur Verbindung mit der Arbeits- und Berufswelt und den regionalen Verwaltungsträgern einen Hochschulrat, der mit externen Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Wissenschaft besetzt wird. Der Rat berät die Hochschule bei der Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Gesellschaft und der Einbeziehung von Gegenwartsfragen in Lehre und Forschung (Wissens- und Tech-nologietransfer). Er dient der Erörterung regionaler Aspekte der Hochschulentwicklung und unterstützt die Interessen der Hochschule in der Öffentlichkeit.