Du betrachtest eine alte Version der Seite. Zur neuesten Version gehen.
Fachschaft: Unterschied zwischen den Versionen
Svepe (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Das Hochschulgesetz bietet dem Studierendenparlament die Möglichkeit die Studierendenschaft in verschiedene Fachschaften zugliedern. [...]für die Studierend…“) |
Svepe (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | Das Hochschulgesetz bietet dem Studierendenparlament die Möglichkeit die Studierendenschaft in verschiedene Fachschaften zugliedern. | + | Das Hochschulgesetz bietet dem Studierendenparlament die Möglichkeit die Studierendenschaft in verschiedene Fachschaften zugliedern.<blockquote>[...]für die Studierenden eines Fachbereichs, eines oder mehrerer Studiengänge, Wahlfächer oder Studienabschnitte beschließen.</blockquote>An der TH Lübeck wurde folgende Regelung getroffen:<blockquote>Die Fachschaften werden jeweils von den Studierenden des betreffenden Fachbereichs der Hochschule gebildet. Eine Mitgliedschaft in mehreren Fachschaften ist ausgeschlossen.</blockquote>Die Fachschaften werden durch ein Kollegialorgan, den Fachschaftsvertretungen, vertreten. An der TH existieren folgende Fachschaftsvertretungen: |
− | |||
− | An der TH Lübeck wurde folgende Regelung getroffen: | ||
− | |||
− | Die Fachschaften werden durch ein Kollegialorgan, den Fachschaftsvertretungen, vertreten. An der TH existieren folgende Fachschaftsvertretungen: | ||
− | * [[Fachschaft Angewandte Naturwissenschaften|Fachschaft AN]] | + | *[[Fachschaft Angewandte Naturwissenschaften|Fachschaft AN]] |
− | * [[Fachschaft Bauwesen|Fachschaft BAU]] | + | *[[Fachschaft Bauwesen|Fachschaft BAU]] |
− | * [[Fachschaften Technik und Wirtschaft|Fachschaft EI]] | + | *[[Fachschaften Technik und Wirtschaft|Fachschaft EI]] |
− | * [[Fachschaften Technik und Wirtschaft|Fachschaft MW]] | + | *[[Fachschaften Technik und Wirtschaft|Fachschaft MW]] |
<br /> | <br /> |
Version vom 4. April 2021, 18:26 Uhr
Das Hochschulgesetz bietet dem Studierendenparlament die Möglichkeit die Studierendenschaft in verschiedene Fachschaften zugliedern.
[...]für die Studierenden eines Fachbereichs, eines oder mehrerer Studiengänge, Wahlfächer oder Studienabschnitte beschließen.
An der TH Lübeck wurde folgende Regelung getroffen:
Die Fachschaften werden jeweils von den Studierenden des betreffenden Fachbereichs der Hochschule gebildet. Eine Mitgliedschaft in mehreren Fachschaften ist ausgeschlossen.
Die Fachschaften werden durch ein Kollegialorgan, den Fachschaftsvertretungen, vertreten. An der TH existieren folgende Fachschaftsvertretungen: